Bundespräsidentenwahl 1989
| Bonn, 23. Mai 1989 - Gesamtstimmenzahl 1038 - absolute Mehrheit 520 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Richard von Weizsäcker | 881 | 84,9 % | CDU |
| Damit war Richard von Weizsäcker wieder zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Richard von Weizsäcker wurde bei der Wahl 1989 wieder gewählt. Erneut stellte die SPD keinen Gegenkandidaten auf. Weizsäcker hatte sich vor allem mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 Respekt erworben. Auch die Grünen stellten bei der 1989er-Wahl keinen Gegenkandidaten auf.
Heinz Keßler
Heinz Keßler (* 26. Januar 1920 in Lauban) war Armeegeneral in der NVA, Minister für Nationale Verteidigung im Ministerrat und Abgeordneter der Volkskammer der DDR.
Keßler diente im Zweiten Weltkrieg als Soldat der Wehrmacht. Nach Beginn des Russlandfeldzugs lief er zur Roten Armee über und engagierte sich für den antifaschistischen Widerstand im NKFD. Nach dem Krieg trat er der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei. 1946 war Keßler eines der Gründungsmitglieder der Freien Deutschen Jugend. Im gleichen Jahr wurde er ein Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED.
Nachdem Keßler schon in der Zeit von 1956 bis 1967 als Chef LSK/LV und Stellvertreter des Verteidigungsministers fungierte und anschließend jahrelang die Politische Hauptverwaltung (PHV) leitete, übernahm er am 3. Dezember 1985 das Amt des verstorbenen Heinz Hoffmann. 1986 wurde er Mitglied des Politbüros des ZK. 1990 wurde Keßler aus der in PDS umbenannten SED ausgeschlossen.
Genau wie die restliche Staatsführung der DDR leugnete Keßler stets den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze. So sagte er etwa in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit vom 30. September 1988: „Es hat nie - nie! - einen Schießbefehl gegeben. Den gibt es auch jetzt nicht, das bitte ich mir so abzunehmen (…)“. Nach dem Fall der Berliner Mauer musste er sich zusammen mit ehemaligen Parteiführern und den anderen Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates wegen des Befehls vor Gericht verantworten. Am 16. September 1993 wurde er deswegen zu einer siebeneinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und im Frühjahr 1998 aus der JVA Berlin-Hakenfelde entlassen.
Kessler, Heinz: Zur Sache und zur Person : Erinnerungen. Berlin, 1996, ISBN 392916163X

